Rechtsanwalt Steuerstrafrecht – Köln
Geht es um Auseinandersetzungen in diesem Rechtsgebiet, ist ein Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht mit langjähriger Erfahrung der richtige Ansprechpartner für Sie. Idealerweise ist dieser Anwalt gleichzeitig Fachanwalt für Steuerrecht. In unserer Kanzlei in Köln werden Sie bei Steuerhinterziehung, Fragen zur, und Voraussetzungen für eine Selbstanzeige, Geltendmachung nicht bestehender Vorsteuerbeträge, Steuerhinterziehung durch Unterlassen und allen weiteren Themen des Steuerstrafrechts von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten und bei den Finanzbehörden oder vor Gericht juristisch vertreten.
Dabei gilt der Tatbestand der Steuerhinterziehung als erfüllt, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, aber auch, wer keine vollständigen Angaben macht, oder Steuern ganz allgemein verkürzt. Steuern gelten dann als verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden, § 370 Abs. 4 S. 1 HS. 1 AO.
Steuerstrafrecht – unser Anwalt hilft sofort!
Bei anstehenden Betriebsprüfungen, bei denen Sie davon ausgehen können, dass eine Steuerhinterziehung aufgedeckt wird, oder bei Durchsuchungen mit Beschlagnahmung, ist besondere Eile geboten und der Umgang mit den Ermittlungsbehörden gehört in die Hände eines erfahrenen Anwalts.
Zögern Sie deshalb nicht, beim Vorwurf eines steuerlichen Vergehens oder einer Straftat im Bereich Steuerstrafrecht unseren Rat einzuholen. Die frühzeitige und aktive Kooperation mit den Finanzbehörden kann zu mildernden Umständen führen, die Sie vor hohen finanziellen Verlusten oder einer Freiheitsstrafe schützt.
Ihr Ansprechpartner für Steuerstrafrecht:
RA Rainer Froese, LL.M. oec.
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht